Allgemeine Versand und Vertragsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Lieferung / Liefertermine
Die Lieferfristen sind branchenüblich bzw. die Ausführung gilt ab dem Tag, wenn die
Fa Fensterwerk, die endgültigen Angaben für die Produktion bekommt.
Lieferhindernisse wie z.B. Transporterschwernisse oder Ausfall der
Transportmittel,sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene
Verlängerung der Lieferfristen und Termine. Grundsätzlich müssen die Waren
abgeholt werden. Zustellung werden in Sammellieferungen organiesiert.Falls
erforderlich könnten auch Direktlieferungen, allerdings Kostenpflichtig nach
Vereinbarung vorgenommen werden.
Liefertermine können vom Kunden nach Absprache auch geändert werden, jedoch
muss dies vor Einteilung der Lieferungen erfolgen. Der Kunde hat Übernahmepflicht
und übernimmt auch die Verantwortung nach Erhalt der Ware. Sollte bei Lieferungen
die Übernahme durch Abwesenheit des Kunden behindert werden,müssen die
Entstandene Zusatzkosten für Neuliferung vom Kunden bezahlt werden.
Bewschädigte Waren müssen bei Übernahme protokolliert (möglichst auf
Lieferschein) und vom Lieferanten auch bestätigt werden.
Lieferkonditionen in der Auftragbestätigung sind maßgebend. Ansonsten gelten die
allgemeine Lieferbedingungen.

2. Maßangaben
Alle Produkte sind Maßanfertigungen .Der Kunde ist für die Maßangaben
verantwortlich . Retournahme, Austausch oderÄnderungen sind nur für ein
angemessenes Entgelt Möglich. Die Bestellungen sind iimer schriftlich
abzugeben.Die telefonisch vereinbarten Bestellungen sind nur dann gültig, wenn
innerhal 72 Stunden eine schriftliche Bestätigung folgt. Die mündlichen
Vereinbarungen werden nur angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Preise und Zahlungshinweise
Preise gelten ab Werk und sind „Abhol-Nettopreise“, d.h. wir gewähren generell kein
Skonto. Hinzu kommt in jedem Fall die Mehrwertssteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe.Rechnungen werden mit dem Datum des Abholtermins
ausgestellt. Die Berechnung erfolgt zum gültigen Tageskurs. Gerät der Kunde in
Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 14%.

4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten und das Eigentum sämtlicher Liefergegenstände bis zur vollständigen
Bezahlung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Die von uns
gelieferte Ware ist von anderer Seite nicht pfändbar und die Ansprüchedes
Weieterverkaufers gehen in jedem Fall dann auf uns über. Der Käufer ict verpflichtet,
uns von irgendwelchen Pfändungen sofort in Kenntnis zu setzen.

5. Gewährleistungen
Der Verkäufer übernimmt für die Produktions- und Materialfehler bis zu 5 Jahren die
Garantie. Die Fa Fensterwerk hat das Recht, die Mängel unter Einhaltung einer
angemessenen Frist oder mit Lieferung der Bestandteile zu beheben. Wenn der
Schaden so ensteht, dass der Kunde den Gegenstand nicht fachgemäß behandelt
oder montiert hat, dann fällt dies nicht in die Garantie. Allerdings kann die Fa
Fensterwerk die Reparatur des Schadens übernehemen, jedoch sind die Kosten
dafür vom Auftraggeber zu tragen.

6. Erfüllungsort, Gerichtstand und anwedbares Recht
Für Alle Ansprüche aus dem Vertrag wird als Erfüllungsort Győr und die
ausschließliche Zuständichkeit der jeweils sachlich zuständigen Gerichte in Győr
ausdrücklich vereinbart.
Die Fa Fensterwerk bleibt jedoch berechtigt den AGB an seinem Wohnsitz zu klagen.
Für den Betrag und alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen sich
ergebenden Ansprüchen wird die Anwendung, materiellen ungarischen Rechtes
vereinbart. Die Anwendbarkeit des Übereinkommen der Vereinten Nationen über den
Internationalen Warenkauf wir ausdrücklich ausgeschlossen,